AGB

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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND MIETBEDINGUNGEN (AGB)

 

Teilnehmer /Mieter
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den vom Wassersportcenter X-H2O angebotenen Wassersport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme und das Mieten von Wassersportmaterial ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Kursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten/Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt.

Das Wassersportcenter X-H2O behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wassersportmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Instruktors/Vermieters ist Folge zu leisten. Auf den Katamaranen sind Schwimmwesten zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Material vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Instruktors oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

Haftung
Das Wassersportcenter X-H2O haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Materials.

Das Material ist haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung je Schadensereignis auf einen Deckungsumfang von pauschal drei Millionen Euro versichert. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Material wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Eigenverantwortung
Die Teilnahme an den vom Wassersportcenter X-H2O angebotenen Kursen mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und unter eigenem Versicherungsschutz.

Das Wassersportcenter X-H2O weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass speziell Kitesurfen/Kiteboarden eine Extremsportart ist und der Kursteilnehmer sich deren Gefahren und Risiken bewusst sein muss.

Weitere Vermietbedingungen
Das Wassersportcenter X-H2O ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Materials zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Materials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen.

Das Verleihen/Vermieten an Dritte ist untersagt.

Material nur nach Verfügbarkeit.

Haftungsausschluss
Der Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.
Schadensersatzansprüche an den Eigentümer, das Wassersportcenter X-H2O oder andere mit der Station in Zusammenhang stehende Personen oder Instruktoren können in keinem Fall geltend gemacht werden.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Mit der Unterschrift akzeptiert der Kursteilnehmer die oben genannten AGBs und Schulungsbedingungen.

Wassersportcenter X-H2O St. Peter-Ording 2016